Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten ab 25.5.2018.
Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen. ( 2 - 4% des Brutto Jahreseinkommen )
Für ihr Unternehmen: Haftung ist nicht delegierbar .
Es gilt hier die Auskunftspflicht des Unternehmers,
Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld sind hierzu leicht einklagbar !
Die neuen Datenschutzregelungen betreffen alle Organisationen, ( auch Vereine )
die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten,
einschließlich Zahlungs- und Werbeinformationen.
Jeder Unternehmer kann davon ausgehen das sein Unternehmen davon betroffen ist !
Wir unterstützen Sie natürlich in der Umsetzung der neuen DSGVO ...
Wir arbeiten bereits nach den neuen Bestimmungen :
- DSGVO Berater
- Auftragsverarbeitung nach Art §28 DSGVO
- Wir haben bereits einige Bundels vorbereitet für EPU , KMU zur schnelleren Umsetzung der DSGVO
Die Zeit ist schon etwas knapp ,
machen Sie so bald als möglich einen kostenlosen Beratungstermin...
Beginnen Sie noch " Heute "
so schwer ist es nicht, die neue DSGVO zu erfüllen !
Tipp Online DSGVO WKO Ratgeber
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html
https://www.wko.at/service/innovation-technologie-digitalisierung/info-materialien-zu-it-sicherheit-und-datenschutz.html