DSGVO - Computer Hallein

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Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten ab 25.5.2018.
Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen. ( 2 - 4% des Brutto Jahreseinkommen )

Für ihr Unternehmen: Haftung ist nicht delegierbar .
Es gilt hier die Auskunftspflicht des Unternehmers,
Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld sind hierzu leicht einklagbar !


Die neuen Datenschutzregelungen betreffen alle Organisationen, ( auch Vereine )
die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten,
einschließlich Zahlungs- und Werbeinformationen. 

Richtlinie (EU) 2016/1148


Jeder Unternehmer kann davon ausgehen das sein Unternehmen davon betroffen ist !
Wir unterstützen Sie natürlich in der Umsetzung der neuen DSGVO ...

Wir arbeiten bereits nach den neuen Bestimmungen :

- DSGVO Berater

- Auftragsverarbeitung nach Art §28 DSGVO
- Wir haben bereits einige Bundels vorbereitet für EPU , KMU zur schnelleren Umsetzung der DSGVO


Die Zeit ist schon etwas knapp ,
machen Sie so bald als möglich einen kostenlosen Beratungstermin...

Beginnen Sie noch " Heute "
so schwer ist es nicht, die neue DSGVO zu erfüllen !



Tipp Online DSGVO WKO Ratgeber

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html

https://www.wko.at/service/innovation-technologie-digitalisierung/info-materialien-zu-it-sicherheit-und-datenschutz.html